Anerkennung als Schulungseinrichtung gemäss § 7 d AEG (Allgemeines Eisenbahngesetz)

Anerkennung als Schulungseinrichtung gemäss § 7 d AEG (Allgemeines Eisenbahngesetz)

Die Consulting4Rail GmbH wurde durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) in Deutschland am 3.8.2017 als Schulungseinrichtung gemäss § 7 d AEG anerkannt.

Diese Anerkennung gilt für die Ausbildung von

  1. a) Triebfahrzeugführern nach der TfV (Triebfahrzeugführerscheinverordnung) für die Teilbereiche
  • allgemeine Fachkenntnisse,
  • fahrzeugbezogene Fachkenntnisse und
  • infrastrukturbezogene Fachkenntnisse
  1. b) sonstigem Eisenbahnpersonal im Sinne des § 47 Abs. 1 Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) und zwar für
  • Leitende oder Aufsichtsführende in der Erhaltung der Bahnanlagen und im Betrieb der Bahn,
  • Betriebskontrolleure und technische Bahnkontrolleure,
  • Leiter von technischen Dienststellen des äusseren Eisenbahndienstes sowie andere Aufsichtsführende im Aussendienst dieser Stellen,
  • Rangierleiter,
  • Wagenuntersuchungs- und Bremsbeamte.